Psychologe patient beobachten

Häufige Ängste und Gefühle im Vorfeld Für viele Menschen ist der Schritt, zu einem Psychotherapeuten zu gehen, einerseits mit Ängsten was einen dort wohl erwarten wird und andererseits mit dem Gefühl, persönlich versagt zu haben, verbunden. Im Erstgespräch bittet der Therapeut den Patienten zu Beginn in der Regel darum, möglichst frei und unstrukturiert vom Grund seines Kommens und seinen Problemen zu erzählen.

Der Therapeut wird im Erstgespräch möglicherweise nur wenige direkte Fragen stellen, da es für ihn wichtiger ist, zu erleben, wie der Patient seine Probleme beschreibt oder in welcher Reihenfolge er von seinen Beschwerden berichtet. Wenn der Therapeut das Gefühl hat, dass der Patient aus fachlichen Überlegungen Ist eine andere Therapieform besser geeignet?

Ist ein Klinikaufenthalt indiziert? Im Falle der tiefenpsychologischen Therapeuten und der Psychoanalytiker wird der Therapeut hier unter anderem die Biographie des Patienten erfragen, wird die Art seiner Beziehungsgestaltung versuchen zu rekonstruieren, wird den Umgang des Patienten mit seinen Gefühlen beobachten und ihn nach eigenen Vorstellungen über den Grund für seine Probleme befragen.

Ziel der probatorischen Sitzungen ist, dass der Therapeut sich Klarheit über das Krankheitsbild und die Problematik des Patienten machen und Sicherheit darin gewinnen kann, dass eine psychotherapeutische Arbeit mit ihm, dem Patienten, zu einer Linderung oder einem Verschwinden der Symptome führen kann. Der Patient wiederum kann und sollte die probatorischen Sitzungen ebenfalls für sich nutzen.

Häufig bedarf es nicht bis zur fünften Sitzung, bis Patient und Therapeut gemeinsam zu der Entscheidung kommen, bei der Krankenkasse eine Psychotherapie zu beantragen. Die Beantragung einer Psychotherapie bei der Krankenkasse oder Beihilfestelle Bei gesetzlich versicherten Patienten kann der Therapeut eine Kurzzeit-Therapie beantragen, für die er, relativ unbürokratisch nach Ausfüllen eines Formulars, 25 Sitzungen beantragen kann.

Da die überwiegende Zahl Psychotherapien jedoch zwischen 50 und 80 Sitzungen dauern in manchen Fällen sogar wesentlich länger wird zumeist die Beantragung einer Langzeittherapie bei der Krankenkasse erforderlich. Die unkomplizierte und unbürokratische Beantragung einer Kurzzeit-Psychotherapie ist bei den Beihilfestellen nicht möglich. Privatpatienten bekommen die Kosten einer Psychotherapie in aller Regel ebenfalls erstattet, die Privatkassen haben hierbei jedoch keine einheitliche Regelung.

Etliche Privatkassen zahlen ein bestimmtes Stundenkontingent pro Jahr etwa 20 oder 30 Sitzungen pro Jahr , einige Privatkassen erstatten die ersten 25 Sitzungen unbürokratisch und unkompliziert und fordern erst hiernach einen detaillierten Bericht vom Therapeuten an. Privatpatienten sollten die genaue Regelung innerhalb des Zeitraumes der probatorischen Sitzungen bei ihrer Krankenkasse erfragen.

Anmerkung zum Datenschutz Ein wichtiges Thema ist der Datenschutz in Zusammenhang mit den streng vertraulichen psychotherapeutischen Daten.

Psychologen beobachten Patienten systematisch, um Verhaltensmuster, Emotionen und Denkprozesse zu analysieren und Therapieansätze zu entwickeln.

Insbesondere Beihilfe-Patienten Beamten-Anwärter, Patienten in exponierten Positionen haben häufig Angst, dass ihre Daten für jedermann einsichtig sind. Meine langjährige Erfahrung ist, dass hier kein Anlass zu Befürchtungen besteht, insbesondere die vertraulichen Berichte sind anonymisiert, chiffriert und der Inhalt der Berichte ist aufgrund entsprechend gekennzeichneter und versiegelter Umschläge keinem Sacharbeiter von Beihilfestellen oder Krankenkassen einsehbar.

Vereinbarungen zwischen Therapeut und Patient Im Zuge einer geplanten Psychotherapie werden Therapeut und Patient einige organisatorische Dinge vereinbaren. Der Therapeut wird den Patienten darum bitten und ihn dazu ermutigen, in der Stunde all das zu erzählen, was ihm gerade durch den Kopf geht, egal, ob es ihm unwichtig, lächerlich, peinlich oder nicht zur Sache gehörig erscheint.

Auch wird er den Patienten auf die weltweit übliche Ausfalls-Honorar-Regelung hinweisen, indem der Therapeut dem Patienten eine nicht rechtzeitig abgesagte Therapiestunde in der Regel kürzer als 48 Stunden in Rechnung stellen wird, es sei denn, dass der Therapeut die Stunde anderweitig vergeben kann. Copyright - Dr. Alexander Cherdron Facharzt für Allgemeinmedizin - Psychotherapeut - Psychoanalytiker Friedrichstrasse 39 - Wiesbaden - Tel.

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