Psychologie fu nc ausländische studenten

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt an diesem Dienstag über den Numerus clausus — mal wieder. Wie un gerecht ist er? Ein paar Daten und Fakten. Oder für die Wahl der falschen Schule. Oder für das Leben im falschen Bundesland. Vor einigen Jahren jedenfalls lag die Wartezeit für angehende Medizinstudenten, deren Note für die sofortige Zulassung zu schlecht war, bei vier Semestern.

Spezialisierte Beratung hilft internationalen Studierenden, psychische Belastungen wie Isolation oder Leistungsdruck zu überwinden.

Heute sind es fünfzehn. Viele Ärzte von morgen müssen also länger warten als studieren. Denn die Regelstudienzeit liegt bei zwölf Semestern. Zumal Abi nicht gleich Abi ist, denn notenrelevante Unterschiede von Bundesland zu Bundesland oder von Schule zu Schule sind unstrittig. Auch deshalb ist der Numerus clausus NC mal wieder im Gerede.

Und mit ihm seine Instrumente zur Abwehr von Studienbewerbern, Abiturnote, Wartezeit und Testverfahren der Unis.

Programme wie interkulturelle Trainings oder Mentoring unterstützen ausländische Studierende in ihrem psychischen Wohlbefinden.

Auch das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich mit ihm. Heute wird das Urteil der Verfassungsrichter zum NC erwartet. Ein Urteil wird erst in einigen Wochen erwartet. Die Kernfrage: Ist er noch mit dem Recht auf freie Wahl des Berufs und der Ausbildungsstätte vereinbar, festgehalten in Artikel 12 des Grundgesetzes? Der NC war schon öfter Thema in Karlsruhe.

In den siebziger Jahren gab es zwei Urteile, die sich mit der Frage beschäftigten, was er darf und was nicht. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat entschieden, dass die aktuelle Praxis nicht mehr der Verfassung entspricht — weshalb Karlsruhe entscheiden soll. Aber seitdem hat sich wieder eine Menge getan. Zum Beispiel sind die Abiturnoten flächendeckend immer besser geworden, die Zahl der Kandidaten ist damit weiter gewachsen — vor allem in den vier bundesweit zulassungsbeschränkten Fächern, also Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie.

Zwar waren 42 Prozent der Studiengänge in Deutschland im vergangenen Semester zulassungsbeschränkt. Und es gibt Universitäten, die auch für vermeintlich weiche Fächer wie Politikwissenschaft abenteuerlich gute Abiturnoten von 1,1 verlangen FU Berlin oder abschreckende Wartezeiten von 18 Semestern für ein Fach wie Psychologie aufrufen Universität Frankfurt.

Die Kapazitäten sind knapp, und deshalb studieren Tausende an ausländischen Universitäten, die zwar teurer sind, aber weniger rigide aussieben. Andere versuchen sich an deutschen Unis einzuklagen, wofür eine Reihe spezialisierter Kanzleien zur Verfügung steht. Entscheidend ist hier der Nachweis, dass eine Universität mehr Plätze hätte, als sie angibt — und wie beim Auslandsstudium die Bereitschaft, eine höhere Summe zu investieren, um an einen der begehrten Studienplätze zu kommen.

Verbände wie die Bundesärztekammer oder der Marburger Bund fordern seit längerem eine Aufstockung der Medizinstudienplätze um mindestens 10 Prozent — und eine höhere finanzielle Ausstattung. Heute entscheidet erst einmal das Bundesverfassungsgericht darüber, ob die aktuelle Auswahlpraxis rechtens ist. Sie dominiert das ganze Verfahren.

Ob zu Unrecht, wird sich zeigen. Die Kläger — zwei Studienplatzbewerber, die wegen ihrer Noten für ein Medizinstudium abgelehnt wurden — werden so oder so wohl nichts mehr von einer Änderung haben. Dürfen Bewerber vom Medizinstudium ferngehalten werden, weil sie kein 1,0-Abitur haben? Warum sehe ich FAZ. NET nicht? AGB Datenschutz Impressum. Politik Inland Ausland Politische Bücher Geschichte Briefe an die Herausgeber.

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Immer dieser Numerus clausus Von UWE MARX. Quelle: F. Veröffentlicht: Beitrag per E-Mail versenden Medizinstudium: Immer dieser Numerus clausus Medizinstudium Immer dieser Numerus clausus Von Uwe Marx Dürfen Bewerber vom Medizinstudium ferngehalten werden, weil sie kein 1,0-Abitur haben? Ein Fehler ist aufgetreten.

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